1. Hartz IV Sklavenmarkt öffnet in Bremerhaven:
SPD - CDU - Pilotprojekt:
Wer nicht arbeitet, wird krank und muss sterben!?
SPD und CDU kehren zurück in die Nazi - Zeit!
Ab 2018 sollen Hartz-4-Bezieher (ver-) hungern oder (zwangs-) arbeiten!
Wie taz.de berichtet, soll Anfang 2018 in Bremerhaven ein Pilotprojekt
der Bundesagentur für Arbeit (BA) starten, bei dem bis zu 3.000
Langzeitarbeitslose den dort ansässigen Firmen und Kommunalbetrieben als
kostenlose Arbeitskräfte angeboten werden.
Die Arbeitslosen
sollen für 3 Jahre ohne Lohnanspruch lediglich für ihr ALG II arbeiten.
Wenn sie sich weigern, wird dieses erst gekürzt und dann gestrichen.
Das ist die praktische Umsetzung eines Slogans aus Hitler´s Zeiten: „Arbeit macht frei“.
Urheber dieses Zwangsarbeits-Konzepts sind Detlef Scheele, Chef der
Bundesagentur für (Sklaven-) Arbeit, und die
"Bundesarbeitslagerverwalterin" Andrea Nahles.
Beides Mitglieder der Hartz IV-Erfinderpartei SPD.
Der Öffentlichkeit „verkauft“ wird diese de facto Zwangsarbeit von der
Geschäftsführerin des Jobcenters Bremen, Susanne Ahlers, und demmit den
Behauptungen, dass Arbeitslose so wieder in die Gesellschaft integriert
würden, dabei ihren Kindern zeigen könnten, was sie zur Gesellschaft
beitragen, was wiederum verhindern soll, das sich die
Langzeitarbeitslosigkeit von den Eltern an die Kinder vererbt.
Arbeitslose sollen also stolz auf eine erzwungene Tätigkeit sein, für die sie keinerlei Wertschätzung erfahren?
Stolz ihren Kindern sagen: „Sieh‘ mal, das dort habe ich geschaffen,
aber Geld habe ich dafür nicht bekommen, weil ich bin ja nichts mehr
wert.“?
Und indem Kindern vor Augen geführt wird, dass
Arbeitslose in unserer Gesellschaft vollkommen wertlos sind und ihnen so
heillose Panik vor einer möglichen späteren eigenen Arbeitslosigkeit
eingeimpft wird, soll verhindert werden, dass sich Arbeitslosigkeit
„vererbt“?
Und wieso spricht man hier überhaupt von „vererben“? Seit wann ist Arbeitslosigkeit genetisch bedingt?
Man bedenke, welche gesellschaftlichen Wertvorstellungen und
politischen Aussagen die Verantwortlichen damit zum Ausdruck gebracht
haben. Hier wird eine unliebsame gesellschaftliche Gruppe entwertet wie
eine Fahrkarte.
Glauben die Verantwortlichen wirklich an das, was sie da behaupten? Dann sind sie nur noch zu bedauern.
Die einzigen Aussagen dieses menschenverachtenden Pilotprojekts sind,
dass die Arbeitskraft eines Langzeitarbeitslosen in der Gesellschaft
nichts mehr wert ist und auch dieser als Mensch nicht mehr wertgeschätzt
wird.
Langzeitarbeitslose taugen nur noch zum kostenlosen „Verheizen“?
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Frühe Formen des staatlichen Zwangs, welche mit den heutigen nahezu identisch sind!
https://www.bundesarchiv.de/…/materialien_5_gemeinschaftsfr…
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Arbeitshäuser, Einrichtungen also, in denen vor allem arme Menschen
gezwungen wurden, schwere körperliche Arbeit zu verrichten, haben eine
lange Tradition.
Anfang des 17. Jahrhunderts gab es ein solches
Arbeitshaus zum Beispiel in Amsterdam. "Kuriert" werden sollte dort vor
allem die "Abneigung gegen Arbeit" und zwar "in der Weise, daß der Arme
bei Arbeitsverweigerung in ein Verlies gesperrt wurde, in das man nach
und nach Wasser einließ; um sich vor dem Ertrinken zu retten, mußte der
Gefangene ohne Unterlaß eine Pumpe betätigen. Das hielt man für eine
wirksame Methode, die Faulheit zu überwinden und die Leute an Arbeit zu
gewöhnen."
(Zitat stammt aus dem roten FALZ-Buch)
Auch die
Errichtung staatlicher Sozialsysteme ist ganz im Sinne staatlicher
Disziplinierung zu sehen und war Teil einer Politik Bismarcks, die
gemeinhin als "mit Zuckerbrot und Peitsche" umschrieben wird. In einer
Zeit, in der der Unmut der Arbeiterschaft stetig wuchs und die von den
Arbeitern selbst eingerichteten Sozialkassen auch für den Streikfall
genutzt wurden, erzielte die Einführung staatlicher Versicherungssysteme
die erwünschte Befriedung der Arbeiter. Deren Situation verbesserte
sich auch tatsächlich. Gleichzeitig wurden allerdings die solidarisch
organisierten Streik- und Sozialkassen komplett zerschlagen und die
Möglichkeiten staatlicher Maßregelung bei Fehlverhalten wuchsen enorm.
Der Freiwillige Arbeitsdienst (FAD)
Als eigentlicher Vorläufer der heutigen Zwangsmaßnahmen gegen
BezieherInnen staatlicher Sozialleistungen gilt der Freiwillige
Arbeitsdienst, den es erstmals in der Weimarer Republik gab.
Trotz der großen Arbeitslosigkeit nach Ende des 1. Weltkrieges war es
verhältnismäßig leicht, Gelegenheitsarbeiten zu finden. Die Situation
spitzte sich mit der Wirtschaftskrise 1923 zu. Vor allem Jugendliche
waren als Erste von Entlassungen und Einstellungsstops betroffen. Durch
das unzureichende Angebot an Lehrstellen, war die Arbeitslosigkeit nach
Beendigung der Schulzeit vorprogrammiert. Zusätzlich wurde die
ökonomische Situation der Betroffenen durch die Veränderung der
Regelungen für den Erhalt der Erwerbslosenfürsorge verschärft. Erhielten
1918 noch alle Erwerbslosen, die als bedürftig und arbeitsfähig bzw.
arbeitswillig eingestuft wurden, Erwerbslosenfürsorge, so bekamen ab
1923 nur noch diejenigen Unterstützung, die zuvor mindestens 3 Monate
einer krankenversicherungspflichtigen Tätigkeit nachgegangen waren.
Auch
hier trafen die Bestimmungen vor allem Jugendliche besonders hart. Nach
dem Schulabschluß durch fehlende
Lehrstellen gänzlich vom
Arbeitsmarkt ausgeschlossen, fielen sie völlig aus dem System ohnehin
unzureichender staatlicher Leistungen heraus.
Politische
Bedeutung erhielt das Problem erst, als man die Jugendarbeitslosigkeit
zunehmend als Gefahr der allmählichen Ausgliederung breiter
Bevölkerungsschichten aus der Gesellschaft begriff. Vor allem befürchtet
wurden Probleme bei der späteren Wiedereingliederung in den
Arbeitsmarkt. In der Konsequenz dieser Überlegungen wurde 1923 die
Einführung von Pflichtarbeit beschlossen. Die Verordnung zur
Pflichtarbeit legte fest, daß sich jeder Arbeitslose, der nach Auslaufen
der Arbeitslosenversicherung auf Krisenunterstützung angewiesen war,
für gemeinnützige Arbeit zur Verfügung stellen mußte, ohne dafür
entlohnt zu werden.
Eine Sonderregelung für jugendliche Erwerbslose sah
die Möglichkeit zum sofortigen Einzug zur Pflichtarbeit vor.
Auf
diese Weise wurden nicht nur zahlreiche Produktivkräfte außerhalb
geregelter Arbeitnehmerrechte, wie Organisations- und Streikrecht,
beschäftigt. Die Verordnung zur Pflichtarbeit sah auch erstmalig den
Entzug der Unterstützung bei Arbeitsverweigerung und Sabotage vor, was
praktisch der Verurteilung zum Hungertod gleichkam.
Ähnlicher
Zwang wurde auch auf die Kriegsheimkehrer ausgeübt. Um auch in ihrem
Fall die Wiedereingliederung in die Gesellschaft zu garantieren, wurden
sog. Notstandsarbeiten geschaffen, deren Bezahlung unterhalb des
Tariflohns lag. Protest gegen diese Ungleichbehandlung oder gar
Verweigerung hatten auch in diesem Fall Unterstützungsentzug zur Folge.
Im Zusammenhang mit den Notstandsarbeiten tauchte auch der Begriff der
"produktiven Erwerbslosenfürsorge" auf. Im Gegensatz zur
"unterstützenden Erwerbslosenfürsorge", die zur Sicherung des
Existenzminimums beitragen sollte, war die Sicherung des Überlebens von
nun an an die Verrichtung von Notstandsarbeiten gebunden. Auch hier
stand weniger der ökonomische denn ein pädagogisch-disziplinierender
Faktor im Vordergrund, wie aus dem folgenden Zitat aus der Begründung
zum Entwurf der Änderungsbestimmungen von 1925 deutlich hervorgeht:
"Vor allem aber ist die produktive Erwerbslosenfürsorge das beste
Mittel, um die Verelendung des Erwerbslosen und den Verfall seiner
Arbeitskraft und seines Arbeitswillens zu verhüten; sie wirkt heilend
und vorbeugend. (...) Wenn Arbeitslosigkeit in dicht zusammendrängender
Bevölkerung in größerem Umfange und mit längerer Dauer eintritt, sind
Störungen der öffentlichen Ordnung zu befürchten, besonders dann, wenn
unter gewissen bekannten Einwirkungen der Wille der Massen in eine
bestimmte Richtung gelenkt wird. (...) Notstandsarbeiten bilden eine
Sicherheitsmaßnahme, deren Bedeutung nicht unterschätzt werden darf."
Als die weiter steigende Jugendarbeitslosigkeit eine politische
Radikalisierung der Jugendlichen zur Folge hatte, die verstärkt eine
Alternative zum bestehenden Gesellschaftssystem suchten, forderten vor
allem konservative und faschistische Kräfte die Einführung eines
Pflichtarbeitsdienstes.
Dieses Vorhaben traf anfangs auf breite
Ablehnung. Statt dessen einigte man sich 1931 auf den Kompromiß eines
"Freiwilligen Arbeitsdienst" (FAD). Die Freiwiligkeit der damit
bezeichneten Maßnahmen war jedoch rein formaler Natur. Tatsächlich
zwangen die schlechten Lebensbedingungen zur Annahme solcher Dienste.
Welche Rolle dem FAD in Zukunft zukommen sollte, erklärte der Präsident
des Landesarbeitsamtes Nordmark 1932 wie folgt:
"Grundlage für den
Freiwilligen Arbeitsdienst muß ernste Arbeit sein, die den ganzen
Menschen erfaßt, die ihm gesunden Appetit wiedergibt, seinen Körper
wieder strafft, seinen Augen die Leuchtkraft wiedergibt und in ihm das
Gefühl erweckt, am Schaffen des Volkes wieder teilhaben zu können."
Die Teilnahme am FAD sollte zunächst nur Empfängern staatlicher
Leistungen "ermöglicht" werden. Damit war die Mehrheit der Jugendlichen,
die nach dem Gesetz von 1923 keinerlei staatliche Unterstützung
erhielten, vom FAD ausgeschlossen. 1932 folgte daraufhin die erste
Neuregelung der Teilnahmebestimmungen. Von nun an konnte jeder Deutsche
zwischen 18 und 25 Jahren am FAD teilnehmen. Die Dauer der
Arbeitseinsätze wurde auf 40 Wochen im Jahr ausgedehnt. Die zumeist
körperlich sehr anstrengenden Arbeiten wurden lediglich als
"pädagogische Maßnahmen" deklariert.
Die Entlohnung lag bei
durchschnittlich 1,53 RM pro Arbeitstag. Ob das Geld bar oder in Form
von Sachleistungen ausgezahlt wurde, lag im Ermessen des Arbeitgebers.
Von dem bar ausgezahlten Geld mußten Arbeitskleidung und Fahrgeld selbst
bestritten werden. Wie schon bei der Pflichtarbeit galten Streik- und
Organisationsrecht nicht für Teilnehmer am FAD.
Trotz dieser
widrigen Bedingungen waren im November 1932 285 000 Jugendliche im
Freiwilligen Arbeitsdienst erfaßt. Zynischerweise ermöglichte der
Zustrom von Bewerbern sogar eine Auswahl zwischen den Jugendlichen.
Diese Tatsache zog weitere Repressalien nach sich. So wurde z.B.
verstärkt ein "Zeugnis über die geistig-charakterliche Eignung zum
freiwilligen Arbeitsdienst" verlangt.
Der Freiwillige Arbeitsdienst nach 1933
Nach der Machtergreifung der Nationalsozialisten 1933 wurde der FAD in
seinen Grundstrukturen übernommen. Es erfolgte eine "Säuberung" unter
den Trägern und die Besetzung der Trägerschaften zu mindestens 60% mit
Mitgliedern aus NS-Vorfeldorganisationen. Die Richtlinien zur Bestrafung
bei "Fehlverhalten" wurden verschärft. Strafen von bis zu 4 Wochen
Stuben- und Lagerarrest oder 8 Monaten Gefängniszellenarrest konnten
verhängt werden. Anfang 1935 war der FAD zu einer einheitlichen,
militärisch organisierten Massenorganisation umstrukturiert worden. Da
die Ableistung des Wehrdienstes an die vorherige Teilnahme am FAD
gebunden war, bestand spätestens ab diesem Zeitpunkt eine allgemeine
Arbeitsdienstpflicht, die noch ergänzt wurde durch die "Landhilfe" und
das "Hauswirtschaftliche Jahr".
Auch wenn die Nationalsozialisten
stärker als zuvor den Zwang durchsetzten, wurde die Akzeptanz für
solche Zwangsmaßnahmen schon
viel früher geschaffen. Gerade die
Begründung des Arbeitszwangs aus disziplinarischer Sicht und die
Etablierung einer Arbeits- und Gemeinschaftsethik boten der
faschistischen Ideologie fruchtbaren Boden.
Kontinuitäten nach 1945
Im 1961 geschaffenen Bundessozialhilfegesetz (BSHG), durch das erstmals
ein Rechtsanspruch auf Sozialhilfe begründet wurde, findet sich die
Arbeitsverpflichtung, wie sie in der Weimarer Republik und in den
Anfangsjahren des Nationalsozialismus bestand, wieder. Bis 1974
existierte sogar ein Paragraph (§26), der die Arbeitshausunterbringung
für diejenigen anordnete, die sich weigerten, "zumutbare" Arbeit
anzunehmen. Als sehr beständig erweist sich auch die Drohung, bei
Arbeitsverweigerung das zum Existieren Notwendigste zu streichen.
Wer auf staatliche Hilfe angewiesen ist, wird nicht nur rechtlos,
sondern steht auch in dem ständigen Zwang, die Berechtigung seiner
Existenz legitimieren zu müssen.
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Fazit:
Wer heute
noch behauptet, das die LINKE unwählbar ist, sollte bei SPD / CDU
anfragen, ob er sich freiwillig zum Arbeitsdienst melden darf. Wer das
tut, hat zumindest eine
kleine Chance, für die nächsten 3 Jahre den
"Lebensberechtigungsschein" zu erhalten!
Mit tiefer Verachtung
gegenüber solchen gesellschaftspolitischen Schlächtern wie Nahles und
Scheele kann ich jedem nur empfehlen:
Steht auf und wehrt euch!
Euer
Perry Feth