Freitag, 4. November 2016

Hartz IV - Sterben auf Raten

Hartz IV betrifft alle: Hartz IV: Sanktionen sind eine "Form der Sterbehilfe"


Ein perfides und extrem bösartiges Strafsystem und für
"säumige" Hartz-IV-Bezieher gelten Grundrechte nach "dem Willen der Bundesregierung" nicht.

Neben der gesellschaftlichen Isolation, (vor allem für Kinder) wird Konsequent das "vorzeitige Ableben" in Kauf genommen!

Das Bundesarbeitsministerium argumentiert immer wieder mit "möglichen Sachleistungen" für sanktionierte Hartz-IV-Bezieher, verschweigt aber:
Das diese nur "Kannleistungen" sind. Leistungen, welche nur nach Antrag und freien Ermessen zu bewilligen sind und die vielen Grundbedürfnisse und (Zahlungs-) Verpflichtungen sowie täglichen Fixkosten natürlich nicht decken!

Deshalb sagen wir von der FHP:
Seit der Einführung von Hartz IV, leistet die Bundesregierung aktive Sterbehilfe!

Um die Sanktionspraxis der Jobcenter gegen "säumige Kunden" wird jetzt wieder aktiver gestritten.
Gegner mahnen, hier werde grundlos und willkürlich ein zum Überleben unerlässliches, vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG) als "unverfügbar" deklariertes Minimum gekürzt.
Selbst die Grünen welche zu den "Baumeistern des Hartz IV - Regimes" gehören, melden sich nun zu Wort...was für ein Witz!

Befürworter begreifen die Strafen als "Erziehungsauftrag"
Mit welchem Recht "erziehen" einfache Sachbearbeiter beauftragt vom Staat über 7 Millionen Erwachsene?
Betroffene könnten Sachleistungen, "in der Regel Lebensmittelgutscheine", beantragen und müssten nicht hungern, rechtfertigt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) die Regelung über "Pflichtverletzungen und Sanktionen" im Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II).

Das die "Gutscheine" nicht die Grundbedürfnisse decken, stellten demgegenüber bereits viele Angestellte der Behörde auf Nachfragen von den Medien fest, die namentlich oft nicht genannt werden wollen, weil Sie dann Repressalien zu befürchten haben.
Über eventuelle Sachleistungen entscheiden Jobcenter "nach Ermessen ausschließlich auf Antrag", teilen die Sprecher immer wieder mit.
Und:
"Die Bewilligung setzt voraus, dass weder sofort verwertbares Schonvermögen noch Einkommen, auch anrechnungsfreies, zur Verfügung stehen."

Im Klartext:
Auch das Blindengeld oder Rücklagen für die Altersvorsorge müssen zunächst aufgebraucht werden.
Lehnen die Jobcenter die Ausgabe von Einkaufsgutscheinen ab, so die BMAS weiter, könne der Sanktionierte "die gleichen Rechtsmittel einlegen wie gegenüber allen anderen Entscheidungen".
Betroffene müssten also Widerspruch einlegen und dessen Bearbeitung abwarten. Dies kann bis zu sechs Monaten dauern.

Das heißt:
Mindestens 6 Monate Zeit zum hungern und mit allen Konsequenzen auch Obdachlos - Strom- und Telefonlos werden. Mit hoher Wahrscheinlichkeit an Mangelerscheinungen und div. anderen Erkrankungen, langsam aber sicher zu erkranken und ggf. sterben!

Hinzu kommt:
Lebensmittelmärkte sind nicht verpflichtet, Gutscheine vom Jobcenter zu akzeptieren. Die meißten Sprecher in den Agenturen können keine entsprechenden Handelsketten benennen.
Auch beklagen Betroffene immer wieder, dass mit Gutscheine lediglich das Bedürfnis nach Nahrung gestillt wird.
Busfahrkarten, Seife, Zahnpasta oder Toilettenpapier und andere zB: für Frauen wichtige Hygieneartikel gibt es nicht.

Der Sprecher der Rewe Group, Andreas Krämer, kennt ebenfalls "keine Gutscheine von Jobcentern für andere Dinge als Lebensmittel", wie er einst auf Nachfrage bestätigte.
Dies habe eine stichprobenartige interne Recherche ergeben. Die zur Gruppe gehörenden Rewe- und Penny-Filialen akzeptierten das Papier aber, versicherte er.

Die Erfahrungen zeigen etwas anderes, zumal nicht eben mal an jeder Ecke ein Rewe oder Penny steht und somit das nächste "Bußgeld für Schwarzfahren", dann auch schon wartet.
Bei den Edeka-Märkten entschieden dies die Filialen eigenständig, erläuterte Unternehmenssprecherin Kerstin Hastedt. Andrea Kübler, Pressereferentin der Kaufland GmbH & Co. KG.
In Neckarsulm, sind unterdessen auch Einkaufsscheine bekannt, die Waren des täglichen Bedarfs auflisten. Teilweise seien diese "explizit für Kindernahrung und –pflege oder Schulartikel ausgestellt", fügte sie an.

Was nichts anderes bedeutet:
Auch Eltern von Klein- und Schulkindern werden sanktioniert.

Laut BMAS-Sprecher betragen die Sachleistungen für Vollsanktionierte maximal die Hälfte der Hartz-IV-Regelleistung, Abschläge für Strom entrichte das Amt nur, wenn Versorger "die Unterbrechung der Energielieferung ankündigen".

Das bedeutet:
Neben den Sanktionen auch noch weitere Schulden zu bekommen, denn die Sperrandrohung gibt es erst nach mind. 1 Monat Zahlungsverzug.
Das Jobcenter Berlin-Mitte erklärte, dass es Betroffene, die obdachlos würden, an "die Stelle für Wohnungsnotfälle" überweise.

Im Widerspruch zu dieser Praxis urteilte das BVerfG 2010:
"Das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums sichert jedem Hilfebedürftigen diejenigen materiellen Voraussetzungen zu, die für seine physische Existenz und für ein Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben unerlässlich sind."

Konkret nennt es:
"Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Energie und persönliche Bedürfnisse".
Jeder hat einen "absolut wirkenden Anspruch" darauf, bekräftigte das Gericht.
Und:
Bei Hartz IV sei für jeden die minimale Untergrenze zu beziffern. Für säumige Hartz-IV-Bezieher gelten diese Grundrechte nach dem Willen der Bundesregierung nicht.

Das bedeutet für die Sanktionspraxis, welche durch die Regierung jetzt noch einmal verschärft wurde:
Die aktuelle Bundesregierung von SPD und CDU / CSU - Grüne / AFD leistet aktive Sterbehilfe!
Gefährdet die Gesundheit aller Betroffenen und begeht somit millionenfach schwere Verbrechen gegen die europäischen Menschenrechte!

Steht endlich auf und wehrt euch
Eure FHP
© by Perry Feth

Montag, 17. Oktober 2016

HARTZ IV

Das "BILD" - Medienmärchen im Kontext der geringeren Hartz IV - Sanktionen

"Die Jobcenter werden weicher und sanktionieren Hartz IV-Empfänger weniger"?

"Alles rennt der "BILD" hinterher"

Ein Fall für die ehrliche und kritische Statistik
Diese Schlagzeilen werden den einen oder anderen überrascht haben: Weniger Strafen gegen Hartz-IV-Empfänger ausgesprochen, so konnte man das mit den gewohnt großen Buchstaben in der BILD-Zeitung lesen. Die FAZ hat sich sogar zu dieser Überschrift hinreißen lassen: Deutlich weniger Strafen für Hartz-IV-Empfänger: »Die Zahl der Sanktionen für Hartz-IV-Empfänger ist auf den tiefsten Stand seit fünf Jahren gefallen. Das soll auch am sanfteren Durchgreifen der Jobcenter liegen.«

Mit Blick auf den letzten Punkt ist mein absoluter Favorit diese Überschrift: 
"Die Jobcenter werden weicher."
 
Muss man sich Sorgen machen, wenn man Anhänger des Forderns ist? Mutieren die Jobcenter-Mitarbeiter zu zahnlosen Tigern? Brechen goldene Zeiten für Drückeberger und Verweigerer an?
Auslöser für die Berichterstattung sind Zahlen, die eindeutig zu sein scheinen: Im ersten Halbjahr 2016 wurden von den 408 Jobcentern insgesamt 457.090 Sanktionen gegen Hartz IV-Empfänger verhängt. Dies waren 42.143 weniger als im ersten Halbjahr 2015 - ein Minus von 8,4 Prozent. Das sei der tiefste Wert seit fünf Jahren, wird in den Artikeln hervorgehoben. Natürlich machen sich die Journalisten so ihre Gedanken, woran das denn liegen kann.

Zitiert werden dann die folgenden Punkte:
»Ein Grund für den Rückgang sei, dass es weniger Hartz-IV-Bezieher gibt, ein weiterer das weniger harte Durchgreifen der Jobcenter«, so beispielsweise die FAZ.

Aber in Wirklichkeit ist es so:
In jedem der ersten sechs Monate des Jahres 2016 waren mehr erwerbsfähige Leistungsberechtigte von Sanktionen betroffen als in de gleichen Monaten des Jahres 2015, also müsste die Botschaft genau umgekehrt lauten. Wie das jetzt?
Der überaus umtriebige und die Statistik der Bundesagentur für Arbeit bis in die tiefsten Kelleretagen verfolgende Paul. M. Schröder vom Bremer Institut für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe (BIAJ) hat sich sogleich die Zahlen genauer angeschaut und zeichnet verantwortlich für die erst einmal irritierende gegenteilige Bewertung der Sanktionsentwicklung. Die beiden Abbildungen verdeutlichen den Gang der Argumentation.

Die Zahlen über eine rückläufige Zahl der neu verhängten Sanktionen sind nicht etwa falsch, die stimmen schon. Aber neben der Grundlagenweisheit, dass man nur dann von "deutlich weniger" bei den Sanktionen sprechen kann, wenn die Nennergröße gleich geblieben ist, nicht aber, wenn parallel die Zahl der tatsächlich oder potenziell sanktionierbaren Hartz IV-Empfänger zurückgegangen ist und das in einem stärkeren Maße als die Verringerung bei den Absolutzahlen die Sanktionen betreffend, muss man bedenken, dass die Sanktionen einmal neu verhängt werden, dann aber oft eine dreimonatige Laufzeit haben, in denen der Betroffene sanktioniert wird.

Alles klar?
Genau das hat sich Schröder angeschaut mit Hilfe der aktuellen Sanktionsstatistik der Bundesagentur für Arbeit (BA), denn die weist auch die sanktionierten Hartz IV-Empfänger aus und die Zahl der in einem Monat "wirksamen" Sanktionen, die - wie die Abbildung verdeutlicht - größer ist als die Zahl der mit mindestens einer Sanktion belasteten Leistungsberechtigten, was schlichtweg daran liegt, dass es Hartz IV-Empfänger gibt, auf die zwei oder mehrere Sanktionen gleichzeitig zutreffen.

Zur Verdeutlichung nennt Schröder ein Beispiel: »Im Juni 2016 wurden von der Statistik der Bundesagentur für Arbeit 131.891 erwerbsfähige Leistungsberechtigte mit mindestens einer wirksamen Sanktion ermittelt und 208.894 am Stichtag wirksame Sanktionen gegenüber erwerbsfähigen Leistungsberechtigten.«
»Der Anteil der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, deren Leistungsanspruch durch eine Sanktion gekürzt wurde, war in jedem der ersten sechs Monate des Jahres 2016 größer als in den entsprechenden Monaten des Vorjahres. Im Juni 2016 betrug dieser Anteil 3,1 Prozent (131.891 von 4.317.582), im Juni 2015 betrug dieser Anteil 3,0 Prozent (129.587 von 4.367.607) – bei einer im ersten Halbjahr 2016 im Vergleich zum ersten Halbjahr 2015 um 8,4 Prozent reduzierten Zahl neu festgestellter Sanktionen.«

Fazit:
Das von einigen behauptete „weniger harte Durchgreifen der Jobcenter“ entpuppt sich bei näherem Hinschauen als ein nicht nachvollziehbares Argument.

In dem Artikel:
"Die Jobcenter werden weicher", der in der Online-Ausgabe der Rheinischen Post veröffentlicht wurde, taucht dann noch dieser Erklärungshinweis auf:
»Das Bundessozialgericht (BSG) hatte im April 2015 die Sanktionen gegen Hartz-IV-Empfänger begrenzt, die wegen versäumter Termine verhängt werden. Nach dem Urteil dürfen Jobcenter Arbeitslose nicht in Serie zu Terminen vorladen und bei Nichterscheinen dann die Leistungen zusammenstreichen.«

Offensichtlich handelt es sich um BSG, 29.04.2015 - B 14 AS 19/14 R. Hier sieht auch Paul M. Schröder in den Zahlen einen Anknüpfungspunkt.

Er argumentiert:
»Von Januar bis April 2015 (in etwa bis zum Urteil des Bundessozialgerichts) wurden 346.571 Sanktionen neu festgestellt, von Januar bis April 2016 „nur“ noch 304.064. Veränderung: - 42.506. Im Mai und Juni 2015 (die ersten beiden Monate nach dem Urteil des Bundessozialgerichts) wurden 152.663 Sanktionen neu festgestellt, im Mai und Juni 2016 dann 153.026.Veränderung: + 363.«

Es ist ein Kreuz mit den Zahlen, aber angesichts der Botschaft, die transportiert wird in allen Meldungen und Artikeln dazu, ist es wichtig, immer wieder darauf hinzuweisen, dass nicht vorschnell die Gäule durchgehen sollten, wenn man absolute Zahlen und ihre Veränderung interpretiert.
Der Dank geht an Paul M. Schröder, dass er sich erneut dem schnelllebigen Abschreiben voneinander in unserer heutigen Medienwelt entgegengestellt hat.
(Quelle: Stefan Sell)

Danke auch:
An Stefan Sell, der in übersichtlicher Weise noch einmal klar gestellt hat, dass es den Medien gut zu Gesicht stehen würde, erst ordentlich zu recherchieren
Schlagzeilen hinterher zu rennen, vor allem wenn sie von der "BILD" kommen, ohne fundierte Recherchen, tragen nur dazu bei, dass die Öffentlichkeit geblendet wird!
"Ein Schelm, wer böses dabei denkt"

Eure FHP: Freie Hartz IV Presse



Hartz IV:
Wieder eine große BILD / Medien - LÜGE! 

"BILD" und andere Mainstream - Medien proklamierten: "Das es weniger Hartz IV - Sanktionen gab"
Das ist falsch, denn es gab sogar eine Steigerung der Sanktionszahlen!


Was fehlt in den sich auf BILD (Online) beziehenden Meldungen vom 14. Oktober 2016 zur Hartz IV-Sanktionsstatistik - z.B. in "Die Jobcenter werden weicher" (RP-Online)?
In jedem der ersten sechs Monate des Jahres 2016 waren mehr erwerbsfähige Leistungsberechtigte von mindestens einer Sanktion betroffen als in den entsprechenden Monaten des Vorjahres.

Der Anteil der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, deren Leistungsanspruch durch eine Sanktion gekürzt wurde, war in jedem der ersten sechs Monate des Jahres 2016 größer als in den entsprechenden Monaten des Vorjahres - trotz der von BILD (Online) und anderen berichteten deutlich reduzierten Zahl neu festgestellter Sanktionen.

Hintergrund für den Wechsel in der Sanktionsberechnung ist ein Grundsatzurteil im Kontext der "Mehrfachsanktionen" des BSG, vom 29.04.2015 - B 14 AS 19/14, welches nun die BA und Medien veranlasst, die Öffentlichkeit zu täuschen.

Das Ziel ist klar:
Man will dem immer stärkeren Hartz IV - Widerstand den Wind aus den Segeln nehmen, nach dem Motto: "Es wird besser".

Tatsache ist aber:
Es gab nicht weniger,...sondern tatsächlich sogar noch mehr Sanktionen!

Eure FHP: Freie Hartz IV Presse
________
Siehe dazu die gesamte BIAJ-Kurzmitteilung vom 16. Oktober 2016
PDF - Datei:
http://biaj.de/images/2016-10-15_sgb2-sanktionen-erstes-halbjahr-2015-und-2016.pdf