Samstag, 30. Mai 2015

Bild hetzt erneut gegen Hartz IV Empfänger

Aufruf zum Boykott:

Otto-Brenner-Stiftung und Günther Wallraff zeigen die perfiden Bild-Methoden auf!

Erneut perfider BILD - Skandal

„Bild“ ist ansonsten wie ein frei her-
umlaufender, therapieverweigernder Triebtä-
ter, von dem man weiß: Der kann nicht anders,
der ist gemeingefährlich. Das ist unverändert
der Kern von „Bild“
(Günther Wallraff)


Bild Schlagzeile vom 30.05.2015:  "Keine Strafen mehr für faule Stütze-Empfänger"?

Wie nicht anders zu erwarten kommt die BILD erneut mit einer perfiden Schlagzeile und suggeriert das alle Hartz IV - Empfänger faul sind. Ohne sich mit sachlichen und realitätsbezogegen Fakten auseinander zu setzen und Bezug auf viele qualifizierte Studien zu nehmen, verlässt sie sich weiterhin auf den "unwissenden" Arbeitnehmerteil, welcher jeden Tag für wenig Geld arbeiten muss.

Das klassische Schema "Arm gegen noch Ärmer auszuspielen" wird jedoch bald zu einem Bumerang werden.  

Viele Einzelhändler haben den Verkauf von Bild bereits eingestellt und es werden immer mehr, die nicht die "Lügenschlagzeilen" glauben, sondern selber hinterfragen!

In einer Studie mit Günther Wallraff in Zusammenarbeit mit der Otto-Brenner-Stiftung wird deutlich, welche Methoden die Bild zur Meinungs und Stimmungsmache einsetzt und dabei auch nicht vor strafbaren Handlungen zurückschreckt!

Ein Mediengigant nutzt seine Machtstellung zur Volksverhetzung!
Das kann man nur nur stoppen, durch enorme Umsatzverluste!
Kauft und verkauft keine BILD mehr

@FHP by Perry Feth
http://www.otto-brenner-stiftung.de/fileadmin/user_data/kompakt/dokumente/bild_studie/AH_Bild_TeilIV_punkt1.pdf

Freitag, 29. Mai 2015


Hartz IV: Sozialgericht Gotha

2. Eilmeldung: Aufforderung an alle Sanktionsbetroffenen im ALG II Bezug

Die Linke hat die Forderung der FHP: Freie Hartz IV Presse, offenbar nochmals aufgegriffen und fordert:
Die Aussetzung der Sanktionen bis zur Entscheidung in Karlsruhe:

Düsseldorf (ots) - Angesichts gerichtlicher Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Hartz-IV-Sanktionen hat die Linke ein Moratorium gefordert.

"Bis das Bundesverfassungsgericht ein Urteil fällt, müssen jetzt die menschenunwürdigen Sanktionen gegen Empfängerinnen und Empfänger des Arbeitslosengeldes II vollständig ausgesetzt werden", sagte Linke-Parteichefin Katja Kipping der in Düsseldorf erscheinenden "Rheinischen Post" (Freitagausgabe).

Das Sozialgericht in Gotha sieht durch die Kürzungen, u.a. die Menschenwürde angetastet sowie Gefahren für Leib und Leben und deshalb das Verfassungsgericht eingeschaltet.

Redaktionelle Anmerkung:
Jeder Sanktionsbetroffene kann zunächst mit oder ohne Anwalt zeitnah und schriftlich mit Verweis auf das Urteil (Az: S 15 AS 5157/14) die Aussetzung des Verwaltungsaktes oder die "Ruhendstellung" des Gerichtsverfahren nach:
§ 202 Sozialgerichtsgesetz in Verbindung mit § 251 ZPO beantragen!

In gerichtlichen Verfahren hat das Gericht das Ruhen des Verfahrens anzuordnen, wenn anzunehmen ist, dass wegen Schwebens von Vergleichsverhandlungen oder aus sonstigen wichtigen Gründen diese Anordnung zweckmäßig ist.

Danke an alle Leser für die enorme Fürsprache und Verbreitung unserer Artikel!
Mit über 30.000 Leser binnen 48 Std. habt ihr gezeigt, das die Arbeit der FHP offenbar viel Zustimmung erhält.
@ FHP by Perry Feth / Redakteur

Mittwoch, 27. Mai 2015

Hartz IV

Hartz IV Sanktionen "verfassungswidrig"

Sozialgericht Gotha Hartz IV: Das Sozialgericht in Gotha hält Sanktionen gegen Hartz-IV-Empfänger für verfassungswidrig und ruft das Bundesverfassungsgericht an.

Alle Gegner und Betroffene von Sanktionen sollten sofort reagieren!

Damit wird nun den Karlsruher Richtern diese Grundsatzfrage erstmals von einem Sozialgericht vorgelegt, teilte das Gothaer Gericht am Mittwoch mit.
(Az: S 15 AS 5157/14)

Es sieht u.a. die Menschenwürde verletzt, das bei Nichteinhaltung von Terminen oder Ablehnung von Job-Angeboten, Sozialeistungen gekürzt werden.
Der Staat müsse stets ein menschenwürdiges Existenzminimum gewähren und jederzeit garantieren.
Außerdem bedeuteten Sanktionen unter anderem auch einen Verstoß gegen die Berufsfreiheit, argumentierte das Gothaer Gericht.

Das Bundesverfassungsgericht hat nach eigenen Angaben aktuell bereits einige Verfahren vor zu liegen, in denen es um Leistungskürzungen geht.

Über die Verfassungsmäßigkeit von Sanktionen haben die Karlsruher Richter noch nicht entschieden. Hatte jedoch in seinem Grundsatzurteil von 2010 zur Höhe der Hartz-IV-Sätze, dem Gesetzgeber einen "Gestaltungsspielraum" zugestanden.

Das Bundessozialgericht hatte laut Medienberichten Ende April entschieden, dass Kürzungen bis zu 30 Prozent noch verfassungsgemäß seien.

In dem jetzigen Fall jedoch, hatte das Jobcenter Erfurt nach Angaben des Gothaer Gerichts, die Hartz- Leistungen in zwei Schritten um 60 Prozent gekürzt, weil der Kläger Angebote abgelehnt hat.
Leider haben solche Vorlagen von Gerichten in Karlsruhe eine meist geringe Erfolgsquote.
Dennoch ist zu erwarten, das nun geklärt wird in welchen Umfang die Berufwahl tatsächlich eingeschränkt werden darf und in welchen Umfang Sanktionen sich tatsächlich mit dem Grundgestz vereinbaren lassen.
(Quelle: dpa)

Redaktioneller Hinweis:
Mit Blick auf dieses Urteil sollten Betroffene in Widerspruchs- und Klageverfahren mit Verweis auf das Urteil von Gotha, Hilfsweise die sofortige "Aussetzung der Sanktion" beantragen! In den Städten und Gemeinden sollten zudem die Fraktionen (Linke) sofort die Jobcenter auffordern, aktuelle Sanktionen zumindest bis zur Entscheidung des höchsten Gerichtes, (unter Umständen mit Schadensersatzforderungen) auszusetzen! 
Im Falle einer Verfassungswidrigkeitsfeststellung wären enorme Schadensersatzklagen zu erwarten!
@FHP